Information Aufenthalt

Питання щодо вашого перебування в Німеччині / Aufenthalt in Deutschland

Für aus der Ukraine Geflüchtete kann eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes zunächst für 2 Jahre, befristet bis 04.03.2024, erteilt werden. Es be- steht eine Verlängerungsmöglichkeit um ein weiteres Jahr.

Dies gilt grundsätzlich für folgende Personen:

  •  Ukrainische Staatsangehörige, die am 24. Februar 2022 einen Wohnsitz oder ihren ge- wöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten, auch wenn sie sich zu diesem Zeitpunkt kurzfristig nicht in der Ukraine aufgehalten haben,
  •  in der Ukraine anerkannte Flüchtlinge und Personen, die in der Ukraine internationalen oder gleichwertigen nationalen Schutz genießen und am 24. Februar 2022 einen Wohn- sitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten, auch wenn sie sich zu diesem Zeitpunkt kurzfristig nicht in der Ukraine aufgehalten haben,
  •  deren Familienangehörige, die zusammen innerhalb des Familienverbandes gelebt haben und finanziell unterstützt und/oder gepflegt wurden oder sonst wie abhängig waren;
  •  dies kann auch für Ausländer (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), die sich am 24.02.2022 in der Ukraine nachweislich rechtmäßig aufgehalten haben und nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückkehren können, gelten. Alle aus der Ukraine Geflüchteten, die sich nachweislich am 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben, dürfen sich zumindest vorübergehend bis zum 31.08.2022 ohne im Besitz eines Aufenthalts- titels zu sein im Bundesgebiet aufhalten. Sie haben die Möglichkeit einen für den Zeitraum nach dem 31.08.2022 erforderlichen Aufenthaltstitel einzuholen. Personen, die keinen vorübergehenden Schutz nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes erhalten können, sollen grundsätzlich in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion weiterreisen. Unberührt davon ist das Recht dieser Personen einen Antrag auf internationalen Schutz beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu stellen. Dazu bzw. zur Beratung können sie sich an ihre jeweilige Auslandsvertretung und/oder das BAMF wenden. Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt. Der eAT wird grundsätzlich nur ausgehändigt, wenn ein Identitätsnachweis, z.B. ein biometrischer Pass oder eine ukrainische ID-Karte, vorgelegt wurde und eine Registrierung erfolgt ist (sog. PIK-Registrierung). Sofern Sie keinen Pass oder Passersatz haben, sollten Sie sich an Ihre Auslandsvertretung wenden.

Bis zur Ausstellung des eAT wird zunächst eine Bescheinigung über die Antragstellung (Fiktionsbe- scheinigung bzw. vorläufige Bescheinigung) ausgehändigt. Die Aufnahme der Erwerbstätigkeit ist bereits mit Aushändigung dieser Bescheinigung erlaubt und wird auch auf dieser vermerkt.

Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der Ausländerbörde zu beantragen.

Für die im Landkreis München wohnhaften Flüchtlinge aus der Ukraine ist die Ausländerbehörde im Landratsamt München zuständig.
Diese befindet sich in der Außenstelle in der Ludmillastraße 26, 81543 München.
Wer einen Antrag stellen möchte, wird gebeten einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Bitte nutzen Sie dazu unsere Online-Terminvereinbarung.

Bitte buchen Sie nur einen Termin pro Person ab 6 Jahren. Der Versand der Terminbestäti- gung kann einige Tage in Anspruch nehmen.

Zum Termin bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  •  unterschriebenen (und S. 1 bis 2 ausgefüllten) Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaub- nis bzw. Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels für Kinder unter 18 Jahren; diesen finden Sie auf unserer Homepage unter „Formulare und Merkblätter“ Landkreis München: Dienst- leistungen A – Z (www.landkreis-muenchen.de)
  •  1 biometrisches Passbild (35x45mm), nicht älter als 6 Monate, unbedingt erforderlich
    Pass
  •  ggf. ukrainischen Aufenthaltstitel
  •  ggf. Bescheinigung über Registrierung oder Whitepaper der Regierung von Oberbayern/Bun- despolizei
  •  Vorsprache aller Personen ab 6 Jahren erforderlich

    Weitere Informationen für ukrainische Flüchtlinge im Landkreis München finden Sie auf unserer Internetseite: www.landkreis-muenchen.de.

In Ukrainischer Sprache bitte klicken.